Hinweise
zu unseren Unterweisungen nach dem Lebensmittelrecht:
Nächster Termin: Frühjahr 2012
(Die Teilnahme ist
kostenlos, Gäste sind herzlich willkommen!)
Hier
einige Antworten auf häufig gestellte Fragen:
1. Ehrenamtliche Helfer bei z.B.
Vereinsfesten:
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hilft eine Person nur gelegentlich z.B. bei einem Vereinsfest,
reicht eine Belehrung nach dem Leitfaden für den sicheren Umgang mit
Lebensmitteln und eine entsprechende Dokumentierung über die Aushändigung
dieses Leitfadens aus.
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die früher notwendige Grundbelehrung am Gesundheitsamt oder ein
Gesundheitszeugnis ist in diesem Fall nicht erforderlich, die Unterweisung nach
dem Leitfaden ist aber auf jeden Fall vor dem Fest durchzuführen.
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diese Belehrungen gelten auch vereinsübergreifend und sind für 1 Jahr
gültig
2. Mitarbeiter im gewerblichen
Bereich:
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als gewerbliche Bereiche zählen
z.B. Gaststätten, Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung und auch
Vereinsheime
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Personen die hier tätig sind, brauchen die Grundbelehrung am Gesundheitsamt
und eine Folgebelehrung nach dem Leitfaden für den sicheren Umgang
mit Lebensmitteln.
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Diese Regelung trifft auch Personen, die immer wieder mal in
Vereinsheimen mithelfen.
Quelle:
Landratsamt
Donau-Ries / Lebensmittelüberwachung