Hinweise zu unseren Unterweisungen nach dem Lebensmittelrecht:

 

 

Nächster Termin:    Frühjahr 2012

 

                                  (Die Teilnahme ist kostenlos, Gäste sind herzlich willkommen!)

 

 

Hier einige Antworten auf häufig gestellte Fragen:

 

1.    Ehrenamtliche Helfer bei z.B. Vereinsfesten:

 

-         hilft eine Person nur gelegentlich z.B. bei einem Vereinsfest, reicht eine Belehrung nach dem Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln und eine entsprechende Dokumentierung über die Aushändigung dieses Leitfadens aus.

-         die früher notwendige Grundbelehrung am Gesundheitsamt oder ein Gesundheitszeugnis ist in diesem Fall nicht erforderlich, die Unterweisung nach dem Leitfaden ist aber auf jeden Fall vor dem Fest durchzuführen.

-         diese Belehrungen gelten auch vereinsübergreifend und sind für 1 Jahr gültig

 

2.    Mitarbeiter im gewerblichen Bereich:

 

-         als gewerbliche Bereiche  zählen z.B. Gaststätten, Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung und auch Vereinsheime

-         Personen die hier tätig sind, brauchen die Grundbelehrung am Gesundheitsamt und eine Folgebelehrung nach dem Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln.

-         Diese Regelung trifft auch Personen, die immer wieder mal in Vereinsheimen mithelfen.

 

Quelle:

Landratsamt Donau-Ries / Lebensmittelüberwachung